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Grundsteuer Reinfeld (Holstein)

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Reinfeld (Holstein).

Kurz gesagt Reinfeld (Holstein) (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 489 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 489 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 64 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Reinfeld (Holstein) über dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
489 %Grundsteuer B
438 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 9.127 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Reinfeld (Holstein)

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Reinfeld (Holstein)

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 489 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
195,60 €16,30 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
391,20 €32,60 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
733,50 €61,13 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Reinfeld (Holstein) im Vergleich

Reinfeld (Holstein)489 %
Kreis Stormarn (Mittel)393 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Reinfeld (Holstein) hat den 818.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 25 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 425 %, 2025 bei 489 % (+64 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Stormarn

GemeindeHebesatz B
Elmenhorst425 %
Grönwohld429 %
Reinbek433 %
Pölitz435 %
Barsbüttel448 %
Bargfeld-Stegen450 %
Hamfelde452 %
Tremsbüttel455 %
Hammoor470 %
Trittau484 %
Ammersbek486 %
Glinde488 %
Bad Oldesloe519 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Reinfeld (Holstein) setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Reinfeld (Holstein) für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Reinfeld (Holstein) aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reinfeld (Holstein)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Reinfeld (Holstein) 489 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 438 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Reinfeld (Holstein)?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 489 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Reinfeld (Holstein) fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Reinfeld (Holstein) unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Reinfeld (Holstein) ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 489 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.