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Grundsteuer Reitzenhain

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Reitzenhain.

Kurz gesagt Reitzenhain (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 617 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 617 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 152 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Reitzenhain über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
617 %Grundsteuer B
415 %Grundsteuer A
410 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 346 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Reitzenhain

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Reitzenhain

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 617 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
246,80 €20,57 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
493,60 €41,13 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
925,50 €77,13 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Reitzenhain im Vergleich

Reitzenhain617 %
Landkreis Rhein-Lahn-Kreis (Mittel)535 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Reitzenhain hat den 2144.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 7 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 617 % (+152 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

GemeindeHebesatz B
Nassau568 %
Becheln570 %
Lautert575 %
Holzhausen an der Haide575 %
Buch575 %
Marienfels580 %
Fachbach590 %
Nievern592 %
Oberbachheim595 %
Kasdorf600 %
Oelsberg610 %
Nastätten615 %
Kehlbach630 %
Bornich634 %
Berg635 %
Hainau635 %
Winterwerb640 %
Bettendorf640 %
Hunzel645 %
Filsen646 %
Nochern647 %
Bogel650 %
Eschbach650 %
Reichenberg674 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Reitzenhain setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Reitzenhain für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Reitzenhain aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reitzenhain?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Reitzenhain 617 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 415 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Reitzenhain?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 617 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Reitzenhain fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Reitzenhain unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Reitzenhain ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 617 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.