Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Rheinland-Pfalz / Reichenberg

Grundsteuer Reichenberg

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Reichenberg.

Kurz gesagt Reichenberg (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 674 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 674 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 194 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Reichenberg über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
674 %Grundsteuer B
454 %Grundsteuer A
510 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 167 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Reichenberg

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Reichenberg

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 674 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
269,60 €22,47 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
539,20 €44,93 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
1.011,00 €84,25 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Reichenberg im Vergleich

Reichenberg674 %
Landkreis Rhein-Lahn-Kreis (Mittel)535 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Reichenberg hat den 2214.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 3 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 480 %, 2025 bei 674 % (+194 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

GemeindeHebesatz B
Reitzenhain617 %
Kehlbach630 %
Bornich634 %
Berg635 %
Hainau635 %
Winterwerb640 %
Bettendorf640 %
Hunzel645 %
Filsen646 %
Nochern647 %
Bogel650 %
Eschbach650 %
Sauerthal681 %
Kaub700 %
Bad Ems705 %
Kamp-Bornhofen707 %
Dachsenhausen709 %
Auel713 %
Lierschied730 %
Prath734 %
Lykershausen740 %
Kestert740 %
Osterspai745 %
Gemmerich750 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Reichenberg setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Reichenberg für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Reichenberg aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reichenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Reichenberg 674 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 454 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Reichenberg?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 674 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Reichenberg fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Reichenberg unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Reichenberg ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 674 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.