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Grundsteuer Röbel/Müritz

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Röbel/Müritz.

Kurz gesagt Röbel/Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 504 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 504 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 124 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Röbel/Müritz über dem Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (395 %).
504 %Grundsteuer B
342 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 4.664 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Röbel/Müritz

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Röbel/Müritz

Mecklenburg-Vorpommern rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 504 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
201,60 €16,80 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
403,20 €33,60 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
756,00 €63,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Röbel/Müritz im Vergleich

Röbel/Müritz504 %
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mittel)422 %
Mecklenburg-Vorpommern (Mittel)395 %

Röbel/Müritz hat den 663.-niedrigsten Hebesatz von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern – 8 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 380 %, 2025 bei 504 % (+124 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

So berechnet Mecklenburg-Vorpommern die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Röbel/Müritz setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern

Grundsteuer-Rechner Röbel/Müritz für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Röbel/Müritz aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Röbel/Müritz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Röbel/Müritz 504 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 342 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Röbel/Müritz?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 504 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Mecklenburg-Vorpommern nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Röbel/Müritz fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.