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Grundsteuer Schönbeck

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Schönbeck.

Kurz gesagt Schönbeck (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 495 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 495 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 85 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Schönbeck über dem Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (395 %).
495 %Grundsteuer B
450 %Grundsteuer A
300 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 453 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Schönbeck

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schönbeck

Mecklenburg-Vorpommern rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 495 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
198,00 €16,50 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
396,00 €33,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
742,50 €61,88 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Schönbeck im Vergleich

Schönbeck495 %
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mittel)422 %
Mecklenburg-Vorpommern (Mittel)395 %

Schönbeck hat den 654.-niedrigsten Hebesatz von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern – 9 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 410 %, 2025 bei 495 % (+85 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

So berechnet Mecklenburg-Vorpommern die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Schönbeck setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern

Grundsteuer-Rechner Schönbeck für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Schönbeck aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönbeck?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Schönbeck 495 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 450 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönbeck?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 495 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Mecklenburg-Vorpommern nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Schönbeck fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.