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Grundsteuer Siebeneichen

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Siebeneichen.

Kurz gesagt Siebeneichen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 360 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 10 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Siebeneichen unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
360 %Grundsteuer B
200 %Grundsteuer A
350 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 292 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Siebeneichen

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Siebeneichen

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 360 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
144,00 €12,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
288,00 €24,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
540,00 €45,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Siebeneichen im Vergleich

Siebeneichen360 %
Kreis Herzogtum Lauenburg (Mittel)361 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Siebeneichen hat den 334.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 69 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 350 %, 2025 bei 360 % (+10 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Herzogtum Lauenburg

GemeindeHebesatz B
Pogeez345 %
Krüzen346 %
Hornbek346 %
Klempau347 %
Köthel348 %
Poggensee348 %
Duvensee350 %
Dalldorf350 %
Lütau351 %
Sirksfelde354 %
Göldenitz356 %
Schmilau357 %
Kankelau362 %
Lanze363 %
Salem364 %
Möhnsen367 %
Lehmrade368 %
Groß Disnack370 %
Gudow370 %
Grove370 %
Nusse370 %
Krummesse371 %
Ziethen375 %
Brunstorf377 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Siebeneichen setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Siebeneichen für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Siebeneichen aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Siebeneichen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Siebeneichen 360 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 200 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Siebeneichen?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 360 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Siebeneichen fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Siebeneichen unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Siebeneichen ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 360 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.