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Grundsteuer Tetenhusen

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Tetenhusen.

Kurz gesagt Tetenhusen (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 520 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 520 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 120 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Tetenhusen über dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
520 %Grundsteuer B
288 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 929 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Tetenhusen

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Tetenhusen

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 520 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
208,00 €17,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
416,00 €34,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
780,00 €65,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Tetenhusen im Vergleich

Tetenhusen520 %
Kreis Schleswig-Flensburg (Mittel)478 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Tetenhusen hat den 912.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 16 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 400 %, 2025 bei 520 % (+120 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Schleswig-Flensburg

GemeindeHebesatz B
Lürschau500 %
Scheggerott500 %
Schuby505 %
Mittelangeln507 %
Tolk510 %
Börm513 %
Sterup515 %
Rabenholz515 %
Bollingstedt515 %
Handewitt518 %
Hasselberg519 %
Fahrdorf520 %
Schafflund521 %
Westerholz523 %
Stapel524 %
Grundhof527 %
Schaalby527 %
Hüsby530 %
Klein Bennebek532 %
Ringsberg532 %
Neuberend540 %
Munkbrarup540 %
Treia540 %
Hürup545 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Tetenhusen setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Tetenhusen für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Tetenhusen aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Tetenhusen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Tetenhusen 520 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 288 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Tetenhusen?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 520 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Tetenhusen fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Tetenhusen unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Tetenhusen ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 520 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.