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Mietspiegel Erfurt: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.

Stand: Mietspiegel Erfurt 2025, gültig ab 01.07.2025 gültig bis 30.06.2027 Quelle: Landeshauptstadt Erfurt, Amt für Soziales

Mietspiegel Erfurt auf einen Blick

Art
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Ausgabe
Mietspiegel Erfurt 2025
Stand
gültig 01.07.2025 bis 30.06.2027
Gültigkeit
gültig bis 30.06.2027
Herausgeber
Landeshauptstadt Erfurt, Amt für Soziales

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Erfurt an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Erfurt

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (Erfurt, Jena), gültig bis 31.12.2027.

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Häufige Fragen

Gilt in Erfurt die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (Erfurt, Jena)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Erfurt?

Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Erfurt, Amt für Soziales); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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