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Mietspiegel Jena: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Welcher Mietspiegel in Jena gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.
Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Jena (Wohnungsamt)
Mietspiegel Jena auf einen Blick
- Art
- nicht sicher geprüft
- Ausgabe
- nicht sicher geprüft
- Stand
- nicht verlässlich geprüft
- Gültigkeit
- nicht bekannt
- Herausgeber
- Stadtverwaltung Jena
Für Jena konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Jena (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).
Das gilt in Jena
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (Erfurt, Jena), gültig bis 31.12.2027.
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Häufige Fragen
Gilt in Jena die Mietpreisbremse?
Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (Erfurt, Jena)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.
Wo finde ich den Mietspiegel Jena?
Bei der Stadtverwaltung Jena, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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