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Mietspiegel Wiesbaden: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.

Stand: Mietspiegel Wiesbaden (14. Fortschreibung), gültig ab 01.01.2025 Anpassung fällig ca. 12/2026 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Mieterbund Wiesbaden und Haus & Grund Wiesbaden

Mietspiegel Wiesbaden auf einen Blick

Art
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Ausgabe
Mietspiegel Wiesbaden (14. Fortschreibung)
Stand
gültig ab 01.01.2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 12/2026 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Mieterbund Wiesbaden und Haus & Grund Wiesbaden

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Wiesbaden an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Wiesbaden

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), gültig bis 25.11.2026.

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Häufige Fragen

Gilt in Wiesbaden die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Wiesbaden?

Beim Herausgeber (Mieterbund Wiesbaden und Haus & Grund Wiesbaden); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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