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Grundsteuer Lierschied

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Lierschied.

Kurz gesagt Lierschied (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 730 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 730 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 265 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Lierschied über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
730 %Grundsteuer B
350 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 475 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Lierschied

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lierschied

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 730 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
292,00 €24,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
584,00 €48,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
1.095,00 €91,25 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Lierschied im Vergleich

Lierschied730 %
Landkreis Rhein-Lahn-Kreis (Mittel)535 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Lierschied hat den 2260.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 1 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 730 % (+265 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

GemeindeHebesatz B
Hunzel645 %
Filsen646 %
Nochern647 %
Bogel650 %
Eschbach650 %
Reichenberg674 %
Sauerthal681 %
Kaub700 %
Bad Ems705 %
Kamp-Bornhofen707 %
Dachsenhausen709 %
Auel713 %
Prath734 %
Lykershausen740 %
Kestert740 %
Osterspai745 %
Gemmerich750 %
Dahlheim769 %
Weyer790 %
Patersberg802 %
Braubach809 %
Dörscheid812 %
Sankt Goarshausen913 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Lierschied setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Lierschied für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Lierschied aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lierschied?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Lierschied 730 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 350 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lierschied?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 730 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Lierschied fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Lierschied unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Lierschied ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 730 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.