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Grundsteuer Oberfell

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Oberfell.

Kurz gesagt Oberfell (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 700 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 700 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 210 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Oberfell über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
700 %Grundsteuer B
400 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.139 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Oberfell

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Oberfell

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 700 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
280,00 €23,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
560,00 €46,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
1.050,00 €87,50 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Oberfell im Vergleich

Oberfell700 %
Landkreis Mayen-Koblenz (Mittel)505 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Oberfell hat den 2235.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 2 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 490 %, 2025 bei 700 % (+210 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Mayen-Koblenz

GemeindeHebesatz B
Niederfell575 %
Mendig593 %
Brey600 %
Niederwerth600 %
Mayen610 %
Dieblich620 %
Bendorf650 %
Brodenbach655 %
Weitersburg655 %
Urbar669 %
Vallendar670 %
Alken700 %
Wolken700 %
Rhens703 %
Burgen723 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Oberfell setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Oberfell für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Oberfell aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberfell?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Oberfell 700 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 400 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberfell?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 700 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Oberfell fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Oberfell unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Oberfell ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 700 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.