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Grundsteuer Dieblich

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Dieblich.

Kurz gesagt Dieblich (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 620 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 620 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 145 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Dieblich über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
620 %Grundsteuer B
633 %Grundsteuer A
420 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 2.569 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Dieblich

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Dieblich

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 620 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
248,00 €20,67 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
496,00 €41,33 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
930,00 €77,50 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Dieblich im Vergleich

Dieblich620 %
Landkreis Mayen-Koblenz (Mittel)505 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Dieblich hat den 2145.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 6 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 475 %, 2025 bei 620 % (+145 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Mayen-Koblenz

GemeindeHebesatz B
Kobern-Gondorf517 %
Bell520 %
Kruft520 %
Nörtershausen530 %
Waldesch530 %
Andernach550 %
Thür560 %
Niederfell575 %
Mendig593 %
Brey600 %
Niederwerth600 %
Mayen610 %
Bendorf650 %
Brodenbach655 %
Weitersburg655 %
Urbar669 %
Vallendar670 %
Alken700 %
Oberfell700 %
Wolken700 %
Rhens703 %
Burgen723 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Dieblich setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Dieblich für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Dieblich aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Dieblich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Dieblich 620 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 633 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Dieblich?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 620 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Dieblich fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Dieblich unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Dieblich ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 620 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.