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Grundsteuer Oldenswort

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Oldenswort.

Kurz gesagt Oldenswort (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 500 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 500 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 75 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Oldenswort über dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
500 %Grundsteuer B
400 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.286 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Oldenswort

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Oldenswort

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 500 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
200,00 €16,67 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
400,00 €33,33 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
750,00 €62,50 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Oldenswort im Vergleich

Oldenswort500 %
Kreis Nordfriesland (Mittel)422 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Oldenswort hat den 848.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 22 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 425 %, 2025 bei 500 % (+75 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Nordfriesland

GemeindeHebesatz B
Winnert467 %
Klixbüll468 %
Bordelum470 %
Langenhorn474 %
Rodenäs476 %
Bohmstedt479 %
Dagebüll480 %
Niebüll483 %
Tating485 %
Bargum485 %
Wester-Ohrstedt489 %
Ramstedt498 %
Wisch500 %
Friedrichstadt501 %
Immenstedt502 %
Humptrup506 %
Wittbek507 %
Witzwort515 %
Goldebek517 %
Neukirchen519 %
Nordstrand519 %
Almdorf519 %
Welt523 %
Stadum527 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Oldenswort setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Oldenswort für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Oldenswort aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oldenswort?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Oldenswort 500 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 400 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oldenswort?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 500 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Oldenswort fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Oldenswort unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Oldenswort ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 500 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.