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Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Ludwigshafen 2025 (Fortschreibung), Fortschreibung des Mietspiegels 2023 Anpassung fällig ca. 07/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Ludwigshafen am Rhein
Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Ludwigshafen 2025 (Fortschreibung)
- Stand
- Fortschreibung des Mietspiegels 2023
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 07/2027 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Stadt Ludwigshafen am Rhein
Für Ludwigshafen am Rhein konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).
Das gilt in Ludwigshafen am Rhein
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms), gültig bis 31.12.2029.
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Häufige Fragen
Gilt in Ludwigshafen am Rhein die Mietpreisbremse?
Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.
Wo finde ich den Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein?
Beim Herausgeber (Stadt Ludwigshafen am Rhein); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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