Start / Mietspiegel / Trier
Mietspiegel Trier: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Welcher Mietspiegel in Trier gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.
Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Trier (Wohnungsamt)
Mietspiegel Trier auf einen Blick
- Art
- nicht sicher geprüft
- Ausgabe
- nicht sicher geprüft
- Stand
- nicht verlässlich geprüft
- Gültigkeit
- nicht bekannt
- Herausgeber
- Stadtverwaltung Trier
Für Trier konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Trier (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).
Das gilt in Trier
- Mietpreisbremse: nein
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Weiter in Trier
Häufige Fragen
Gilt in Trier die Mietpreisbremse?
Nein. Trier gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz.
Wo finde ich den Mietspiegel Trier?
Bei der Stadtverwaltung Trier, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.