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Mietspiegel Trier: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Trier gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Trier (Wohnungsamt)

Mietspiegel Trier auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
nicht sicher geprüft
Stand
nicht verlässlich geprüft
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadtverwaltung Trier

Für Trier konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Trier (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Trier

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Trier die Mietpreisbremse?

Nein. Trier gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz.

Wo finde ich den Mietspiegel Trier?

Bei der Stadtverwaltung Trier, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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