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Mietspiegel Mainz: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025, gültig ab 09.04.2025 Anpassung fällig ca. 04/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Landeshauptstadt Mainz

Mietspiegel Mainz auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025
Stand
in Kraft seit 09.04.2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 04/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Landeshauptstadt Mainz

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Mainz an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Mainz

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms), gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Mainz die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Mainz?

Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Mainz); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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