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Mietspiegel Mainz: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025, gültig ab 09.04.2025 Anpassung fällig ca. 04/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Landeshauptstadt Mainz
Mietspiegel Mainz auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025
- Stand
- in Kraft seit 09.04.2025
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 04/2027 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Landeshauptstadt Mainz
Einen eigenen Rechner bieten wir für Mainz an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.
Das gilt in Mainz
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms), gültig bis 31.12.2029.
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Häufige Fragen
Gilt in Mainz die Mietpreisbremse?
Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.
Wo finde ich den Mietspiegel Mainz?
Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Mainz); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.