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Mietspiegel Koblenz: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Koblenz 2025/2026, gültig ab 01.01.2025 gültig bis 31.12.2026 Quelle: Stadt Koblenz, Statistikstelle

Mietspiegel Koblenz auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Koblenz 2025/2026
Stand
gültig 01.01.2025 bis 31.12.2026
Gültigkeit
gültig bis 31.12.2026
Herausgeber
Stadt Koblenz, Statistikstelle

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Koblenz an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Koblenz

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Koblenz die Mietpreisbremse?

Nein. Koblenz gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz.

Wo finde ich den Mietspiegel Koblenz?

Beim Herausgeber (Stadt Koblenz, Statistikstelle); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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