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Mietspiegel Koblenz: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Koblenz 2025/2026, gültig ab 01.01.2025 gültig bis 31.12.2026 Quelle: Stadt Koblenz, Statistikstelle
Mietspiegel Koblenz auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Koblenz 2025/2026
- Stand
- gültig 01.01.2025 bis 31.12.2026
- Gültigkeit
- gültig bis 31.12.2026
- Herausgeber
- Stadt Koblenz, Statistikstelle
Einen eigenen Rechner bieten wir für Koblenz an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.
Das gilt in Koblenz
- Mietpreisbremse: nein
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
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Häufige Fragen
Gilt in Koblenz die Mietpreisbremse?
Nein. Koblenz gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz.
Wo finde ich den Mietspiegel Koblenz?
Beim Herausgeber (Stadt Koblenz, Statistikstelle); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.