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Checkliste: Umzug planen – vom Kündigen bis zum Ummelden

Ein Umzug hat viele Fristen. Mit dieser Liste behalten Sie den Überblick – von drei Monaten vorher bis zwei Wochen danach.

Kurz gesagt Planen Sie den Umzug etwa drei Monate vorher: Kündigung (drei Monate Frist für Mieter), Umzugsfirma oder Helfer, Halteverbot, Ummeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug und Adressänderung bei Banken, Versicherungen und Verträgen.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026

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Drei Monate vorher

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Ein Monat vorher

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Umzugstag

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Nach dem Einzug

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Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich meine Wohnung kündigen?

Mieter kündigen mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat mitzählt.

Wann muss ich mich ummelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt (§ 17 BMG). Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Bei beruflich bedingtem Umzug als Werbungskosten. Sonst lassen sich die Arbeitskosten einer Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen (20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr).