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Checkliste: Abnahme einer Neubauwohnung oder eines Neubauhauses
Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung, und die Beweislast für Mängel geht auf Sie über. Gehen Sie deshalb gründlich und mit Zeit durch – am besten mit einem Bausachverständigen.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026
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Häufige Fragen
Was passiert bei der Abnahme eines Neubaus?
Käufer und Bauträger gehen das Objekt gemeinsam durch und halten Mängel im Abnahmeprotokoll fest. Mit der Abnahme beginnt die fünfjährige Gewährleistung, und die Beweislast für Mängel geht auf den Käufer über.
Was passiert, wenn ich einen bekannten Mangel nicht ins Protokoll schreibe?
Wer ein Werk trotz Kenntnis eines Mangels abnimmt, verliert die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung für diesen Mangel, wenn er sie sich nicht vorbehält (§ 640 Abs. 3 BGB). Deshalb jeden bekannten Mangel ins Protokoll aufnehmen.
Muss ich die letzte Rate bei Mängeln zahlen?
Die letzte Rate ist erst nach vollständiger Fertigstellung fällig (§ 3 MaBV). Für Mängel dürfen Sie einen angemessenen Teil zurückbehalten, in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB).
