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Grundsteuer Groß Boden

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Groß Boden.

Kurz gesagt Groß Boden (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 277 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 277 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 8 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Groß Boden unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
277 %Grundsteuer B
405 %Grundsteuer A
310 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 202 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Groß Boden

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Groß Boden

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 277 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
110,80 €9,23 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
221,60 €18,47 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
415,50 €34,63 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Groß Boden im Vergleich

Groß Boden277 %
Kreis Herzogtum Lauenburg (Mittel)361 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Groß Boden hat den 72.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 94 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 285 %, 2025 bei 277 % (-8 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Herzogtum Lauenburg

GemeindeHebesatz B
Römnitz224 %
Schürensöhlen225 %
Hamfelde236 %
Basedow240 %
Roseburg250 %
Basthorst255 %
Panten255 %
Mechow267 %
Giesensdorf273 %
Linau280 %
Ritzerau282 %
Grabau282 %
Sahms285 %
Schönberg286 %
Fuhlenhagen286 %
Havekost288 %
Kulpin290 %
Brunsmark290 %
Besenthal290 %
Göttin290 %
Fredeburg290 %
Schiphorst291 %
Klinkrade293 %
Fitzen295 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Groß Boden setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Groß Boden für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Groß Boden aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Groß Boden?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Groß Boden 277 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 405 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Groß Boden?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 277 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Groß Boden fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Groß Boden unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Groß Boden ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 277 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.