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Grundsteuer Schürensöhlen

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Schürensöhlen.

Kurz gesagt Schürensöhlen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 225 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 225 € im Jahr. Damit liegt Schürensöhlen unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
225 %Grundsteuer B
220 %Grundsteuer A
280 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 169 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Schürensöhlen

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schürensöhlen

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 225 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
90,00 €7,50 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
180,00 €15,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
337,50 €28,13 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Schürensöhlen im Vergleich

Schürensöhlen225 %
Kreis Herzogtum Lauenburg (Mittel)361 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Schürensöhlen hat den 31.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 97 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 225 %, 2025 bei 225 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Herzogtum Lauenburg

GemeindeHebesatz B
Römnitz224 %
Hamfelde236 %
Basedow240 %
Roseburg250 %
Basthorst255 %
Panten255 %
Mechow267 %
Giesensdorf273 %
Groß Boden277 %
Linau280 %
Ritzerau282 %
Grabau282 %
Sahms285 %
Schönberg286 %
Fuhlenhagen286 %
Havekost288 %
Kulpin290 %
Brunsmark290 %
Besenthal290 %
Göttin290 %
Fredeburg290 %
Schiphorst291 %
Klinkrade293 %
Fitzen295 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Schürensöhlen setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Schürensöhlen für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Schürensöhlen aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schürensöhlen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Schürensöhlen 225 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 220 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schürensöhlen?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 225 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Schürensöhlen fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Schürensöhlen unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Schürensöhlen ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 225 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.