So viel Grundsteuer zahlen Sie in Hamburg
Hamburg rechnet nach dem Wohnlagemodell. Mit dem Hebesatz von 975 % ergibt das:
| Beispiel | Grundsteuer im Jahr | je Monat |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus 130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück in normaler Wohnlage | 527,67 € | 43,97 € |
| Eigentumswohnung 75 m² Wohnfläche, 60 m² anteiliges Grundstück in normaler Wohnlage | 215,28 € | 17,94 € |
| Baugrundstück 600 m², unbebaut in normaler Wohnlage | 234,00 € | 19,50 € |
Gerechnet mit den Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Grund und 0,50 €/m² Wohnfläche (Messzahl Wohnen 52,5 % in normaler Wohnlage).
Hebesatz Hamburg im Vergleich
Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 540 %, 2025 bei 975 % (+435 Punkte).
So berechnet Hamburg die Grundsteuer
Wohnlagemodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen (je Wohnlage) × Hebesatz.
Grundlage: Hamburgisches Grundsteuergesetz, Messzahlen ab 2025. Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Hamburg setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.
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Grundsteuer-Rechner Hamburg für Ihre Website
Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Hamburg aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hamburg?
Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Hamburg 975 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 100 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hamburg?
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 975 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Hamburg nutzt das Wohnlagemodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen (je Wohnlage) × Hebesatz.
Wann ist die Grundsteuer in Hamburg fällig?
In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.