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Grundsteuer Osterstedt

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Osterstedt.

Kurz gesagt Osterstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 374 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 374 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 4 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Osterstedt unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
374 %Grundsteuer B
253 %Grundsteuer A
320 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 653 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Osterstedt

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Osterstedt

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 374 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
149,60 €12,47 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
299,20 €24,93 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
561,00 €46,75 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Osterstedt im Vergleich

Osterstedt374 %
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Mittel)392 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Osterstedt hat den 398.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 63 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 370 %, 2025 bei 374 % (+4 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Rendsburg-Eckernförde

GemeindeHebesatz B
Timmaspe360 %
Tackesdorf362 %
Güby363 %
Königshügel363 %
Waabs366 %
Damp367 %
Loop368 %
Jevenstedt370 %
Schülldorf370 %
Gnutz370 %
Brammer370 %
Hoffeld372 %
Christiansholm375 %
Goosefeld378 %
Thaden378 %
Klein Wittensee380 %
Felde382 %
Damendorf382 %
Wasbek383 %
Krummwisch387 %
Fockbek390 %
Lohe-Föhrden390 %
Langwedel390 %
Holzdorf390 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Osterstedt setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Osterstedt für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Osterstedt aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osterstedt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Osterstedt 374 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 253 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osterstedt?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 374 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Osterstedt fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Osterstedt unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Osterstedt ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 374 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.