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Grundsteuer Timmaspe

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Timmaspe.

Kurz gesagt Timmaspe (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 360 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 20 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Timmaspe unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
360 %Grundsteuer B
340 %Grundsteuer A
350 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.126 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Timmaspe

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Timmaspe

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 360 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
144,00 €12,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
288,00 €24,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
540,00 €45,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Timmaspe im Vergleich

Timmaspe360 %
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Mittel)392 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Timmaspe hat den 334.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 69 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 340 %, 2025 bei 360 % (+20 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Rendsburg-Eckernförde

GemeindeHebesatz B
Bargstall350 %
Friedrichsgraben350 %
Schülp b. Rendsburg350 %
Bovenau350 %
Bokel350 %
Windeby353 %
Brekendorf354 %
Beringstedt356 %
Sophienhamm357 %
Breiholz357 %
Ehndorf359 %
Bissee360 %
Tackesdorf362 %
Güby363 %
Königshügel363 %
Waabs366 %
Damp367 %
Loop368 %
Jevenstedt370 %
Schülldorf370 %
Gnutz370 %
Brammer370 %
Hoffeld372 %
Osterstedt374 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Timmaspe setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Timmaspe für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Timmaspe aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Timmaspe?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Timmaspe 360 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 340 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Timmaspe?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 360 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Timmaspe fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Timmaspe unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Timmaspe ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 360 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.