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Mietspiegel Reutlingen: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Reutlingen gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Reutlingen (Wohnungsamt)

Mietspiegel Reutlingen auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
nicht sicher geprüft
Stand
nicht verlässlich geprüft
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadtverwaltung Reutlingen

Für Reutlingen konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Reutlingen (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Reutlingen

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2026. Die Landesregierung hat am 22.09.2026 Entwürfe für neue Verordnungen zur Anhörung freigegeben.

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Häufige Fragen

Gilt in Reutlingen die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Reutlingen?

Bei der Stadtverwaltung Reutlingen, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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