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Mietspiegel Freiburg im Breisgau: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Freiburger Mietspiegel 2025/2026, gilt seit Januar 2025 Anpassung fällig ca. 12/2026 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau

Mietspiegel Freiburg im Breisgau auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Freiburger Mietspiegel 2025/2026
Stand
gilt seit Januar 2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 12/2026 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Freiburg im Breisgau

Offizieller Mietspiegel-Rechner

Für Freiburg im Breisgau konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Freiburg im Breisgau (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Freiburg im Breisgau

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2026. Die Landesregierung hat am 22.09.2026 Entwürfe für neue Verordnungen zur Anhörung freigegeben.

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Häufige Fragen

Gilt in Freiburg im Breisgau die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Freiburg im Breisgau?

Beim Herausgeber (Stadt Freiburg im Breisgau); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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