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Mietspiegel Heidelberg: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Heidelberger Mietspiegel 2025, gültig ab 01.10.2025 gültig bis 30.09.2027 Quelle: Stadt Heidelberg

Mietspiegel Heidelberg auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Heidelberger Mietspiegel 2025
Stand
gültig 01.10.2025 bis 30.09.2027
Gültigkeit
gültig bis 30.09.2027
Herausgeber
Stadt Heidelberg

Offizieller Mietspiegel-Rechner

Einen eigenen Rechner bieten wir für Heidelberg an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Heidelberg

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2026. Die Landesregierung hat am 22.09.2026 Entwürfe für neue Verordnungen zur Anhörung freigegeben.

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Häufige Fragen

Gilt in Heidelberg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Heidelberg?

Beim Herausgeber (Stadt Heidelberg); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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