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Mietspiegel Karlsruhe: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Karlsruher Mietspiegel 2025, gültig ab 01.01.2025 gültig bis 31.12.2026 Quelle: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung

Mietspiegel Karlsruhe auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Karlsruher Mietspiegel 2025
Stand
gültig 01.01.2025 bis 31.12.2026
Gültigkeit
gültig bis 31.12.2026
Herausgeber
Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Karlsruhe an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Karlsruhe

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2026. Die Landesregierung hat am 22.09.2026 Entwürfe für neue Verordnungen zur Anhörung freigegeben.

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Häufige Fragen

Gilt in Karlsruhe die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Karlsruhe?

Beim Herausgeber (Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % (in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung 15 %) in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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