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Grundsteuer Neuenstadt am Kocher

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Neuenstadt am Kocher.

Kurz gesagt Neuenstadt am Kocher (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 325 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 325 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 35 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Neuenstadt am Kocher über dem Durchschnitt in Baden-Württemberg (323 %).
325 %Grundsteuer B
465 %Grundsteuer A
355 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 10.218 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher

Ohne Bescheid? Mit Flächen und Bodenrichtwert schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Neuenstadt am Kocher

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell. Mit dem Hebesatz von 325 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 211 €/m² (Mittelwert der Gemeinde)
312,00 €26,00 €
Eigentumswohnung, 60 m² Grundanteil
Bodenrichtwert 211 €/m²
37,24 €3,10 €

In Baden-Württemberg zählt nur der Boden: Fläche × Bodenrichtwert × 0,91 ‰ für Wohngrundstücke.

Hebesatz Neuenstadt am Kocher im Vergleich

Neuenstadt am Kocher325 %
Landkreis Heilbronn (Mittel)291 %
Baden-Württemberg (Mittel)323 %

Neuenstadt am Kocher hat den 649.-niedrigsten Hebesatz von 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg – 40 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 360 %, 2025 bei 325 % (-35 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Heilbronn

So berechnet Baden-Württemberg die Grundsteuer

Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: §§ 38, 40 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Neuenstadt am Kocher setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

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Grundsteuer-Rechner Neuenstadt am Kocher für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuenstadt am Kocher?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Neuenstadt am Kocher 325 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 465 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 325 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Neuenstadt am Kocher fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.