Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026
Vorab klären: Was muss der Mieter mitbringen?
Legen Sie fest, welche Anforderungen sich aus der Wohnung ergeben, bevor Sie inserieren. Das spart Zeit und sorgt für faire, nachvollziehbare Entscheidungen.
- Einkommen: Viele Vermieter orientieren sich daran, dass die Warmmiete höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts ausmacht. Das ist eine Faustregel, keine gesetzliche Vorgabe.
- Haushaltsgröße: Passt die Personenzahl zur Wohnfläche?
- Einzugstermin: Wann ist die Wohnung frei, wie lange darf sie leer stehen?
- Haustiere und Rauchen: Was ist im Haus möglich?
Schreiben Sie diese Punkte ins Inserat. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, meldet sich dann gar nicht erst. Hinweise wie „Wohnberechtigungsschein erforderlich“ gehören ebenfalls in die Beschreibung.
Diese Fragen sind erlaubt und diese nicht
Erlaubt sind Fragen, an denen Sie ein berechtigtes Interesse haben, weil sie das Mietverhältnis betreffen:
- Name, aktuelle Anschrift, Kontaktdaten
- Beruf, Arbeitgeber, Art der Beschäftigung und Höhe des Nettoeinkommens
- Anzahl der Personen, die einziehen
- Bestehende Mietschulden, Räumungsklagen oder eine laufende Verbraucherinsolvenz
- Haustiere und gewerbliche Nutzung
Unzulässig sind unter anderem Fragen nach Religion, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit als Ausschlussgrund, sexueller Orientierung, Parteizugehörigkeit, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Heiratsplänen oder Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Auf solche Fragen darf ein Bewerber nach herrschender Meinung sogar die Unwahrheit sagen, ohne dass Sie den Vertrag später anfechten können.
AGG: Benachteiligung vermeiden
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen bei der Vermietung (§ 19 AGG). Was genau gilt, hängt von der Größe Ihres Bestands ab:
- Eine Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft ist bei jeder Vermietung verboten, auch bei einer einzelnen Wohnung.
- Vermieten Sie mehr als 50 Wohnungen, sind auch Benachteiligungen wegen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verboten.
- Ausnahmen gibt es in engen Grenzen, etwa wenn Vermieter und Mieter auf demselben Grundstück wohnen.
Wer benachteiligt wird, kann Schadensersatz und eine Entschädigung verlangen. Formulieren Sie Inserate und Absagen deshalb neutral. Begründen Sie Absagen nicht mit Merkmalen wie Herkunft, Name oder Akzent. Dokumentieren Sie, nach welchen sachlichen Kriterien Sie ausgewählt haben, etwa Einkommen und Einzugstermin.
Bonität prüfen: welche Nachweise wann
Die Datenschutzbehörden empfehlen ein gestuftes Vorgehen. Sammeln Sie nicht von allen Interessenten sofort sämtliche Unterlagen.
- Vor der Besichtigung: Name, Kontaktdaten, gewünschter Einzug und Personenzahl genügen.
- Nach der Besichtigung: Wer ernsthaft Interesse hat, gibt eine Selbstauskunft mit Beruf und Einkommen ab.
- Vor dem Vertragsschluss: Erst von den Bewerbern, mit denen Sie abschließen wollen, verlangen Sie Gehaltsnachweise der letzten Monate, eine Bonitätsauskunft wie die SCHUFA und gegebenenfalls eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Kopien des Personalausweises brauchen Sie in der Regel nicht; ein Blick auf das Dokument reicht zur Identitätsprüfung. Löschen oder vernichten Sie Unterlagen abgelehnter Bewerber, sobald Sie sie nicht mehr brauchen. Bei Selbstständigen sind Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Steuerberaters üblich.
Besichtigungen effizient organisieren
In gefragten Lagen melden sich auf ein Inserat oft sehr viele Interessenten. Ohne Struktur kostet das Tage.
- Filtern Sie Anfragen vorab nach den Kriterien aus dem Inserat.
- Laden Sie zu festen Zeitfenstern ein, zum Beispiel alle 15 Minuten, statt jedem Interessenten einen eigenen Tag anzubieten.
- Bereiten Sie ein Infoblatt mit Miete, Nebenkosten, Kaution, Einzug und Energiekennwerten vor.
- Notieren Sie direkt nach jedem Termin Ihren Eindruck und die nächsten Schritte.
- Sagen Sie allen Bewerbern zügig zu oder ab.
Bei der Auswahl hilft ein Blick auf die Kosten: Jeder Monat Leerstand kostet eine volle Miete. Eine schnelle, gut vorbereitete Auswahl ist deshalb meist wirtschaftlicher als monatelanges Warten auf den vermeintlich perfekten Mieter.
Mit der Heimziel-Mietermappe schneller entscheiden
Bei Heimziel legen Wohnungssuchende ihre Mietermappe einmal an und schicken sie mit jeder Anfrage mit. Als Vermieter sehen Sie dadurch direkt bei der Anfrage, was Sie für eine erste Auswahl brauchen:
- Art der Beschäftigung
- Einkommensspanne
- Haushaltsgröße
- Bereitschaft, eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen
So vergleichen Sie Bewerbungen nach einheitlichen, sachlichen Kriterien statt E-Mails mit unterschiedlichen Angaben zu sortieren. Die ausführlichen Nachweise fordern Sie wie oben beschrieben erst in der letzten Stufe an.
Ihre Wohnung können Sie als Privatperson bei Heimziel kostenlos inserieren. Wie Sie die passende Miete ermitteln, steht im Ratgeber Miete richtig festlegen.
Häufige Fragen
Was darf ein Vermieter in der Selbstauskunft fragen?
Erlaubt sind Fragen zu Beruf, Arbeitgeber, Einkommen, Personenzahl, Mietschulden und Haustieren. Fragen nach Religion, Herkunft, Schwangerschaft oder Familienplanung sind unzulässig.
Darf ich als Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Ja, aber erst von Bewerbern, mit denen Sie den Vertrag ernsthaft abschließen wollen. Von allen Besichtigungsteilnehmern pauschal eine Auskunft zu verlangen, sehen die Datenschutzbehörden kritisch.
Gilt das AGG auch für private Vermieter?
Ja, zumindest teilweise. Eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft oder aus rassistischen Gründen ist bei jeder Vermietung verboten. Weitere Merkmale sind bei Vermietern mit mehr als 50 Wohnungen geschützt.
Wie viel muss ein Mieter verdienen?
Gesetzlich gibt es keine Grenze. Als Faustregel gilt, dass die Warmmiete etwa ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen sollte.
Muss ich eine Absage an Mietinteressenten begründen?
Nein. Wenn Sie begründen, dann nur mit sachlichen Gründen wie Einkommen oder Einzugstermin, nie mit Merkmalen wie Herkunft oder Religion.
Rechtsgrundlagen: § 19 AGG (Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot) · § 21 AGG (Ansprüche bei Benachteiligung) · § 551 BGB (Mietsicherheit)
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.