Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten nach dem Wohngeldgesetz. Mieter bekommen ihn als Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer als Lastenzuschuss. Wohngeld müssen Sie nicht zurückzahlen.
Wie viel Sie bekommen, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- dem Gesamteinkommen des Haushalts
- der Höhe der Miete und der Mietenstufe Ihres Wohnorts
Die Mietenstufe richtet sich nach dem Mietniveau der Gemeinde. In teuren Städten wird eine höhere Miete berücksichtigt. Seit 2023 enthält das Wohngeld zusätzlich eine Komponente für Heizkosten und eine für energetische Sanierungen. Zum 1. Januar 2025 wurden die Beträge zuletzt angehoben. Für 2026 gab es keine turnusmäßige Anpassung.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat
Wohngeld können Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende ohne BAföG-Anspruch, Familien und Alleinerziehende bekommen, deren Einkommen für die Miete knapp ist. Es gibt keine einfache Einkommensgrenze, weil das Ergebnis aus allen drei Faktoren berechnet wird.
Kein Wohngeld bekommen in der Regel Menschen, deren Wohnkosten schon über eine andere Leistung abgedeckt sind, etwa beim Bezug von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter. Studierende mit BAföG-Anspruch sind ebenfalls meist ausgeschlossen.
Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze dieser Leistungen, lohnt sich ein Vergleich. Wohngeld kann zusammen mit dem Kinderzuschlag gezahlt werden. Ob Sie Anspruch haben, zeigt der offizielle Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums.
Wohngeld beantragen
Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises. In vielen Ländern geht das auch online. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag deshalb früh, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Typische Unterlagen:
- Personalausweis und Meldebescheinigung
- Mietvertrag und aktueller Nachweis der Miethöhe
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Bescheide über Renten, Unterhalt, Elterngeld oder Kindergeld
- Kontoauszüge
Wohngeld wird meist für zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen, am besten zwei Monate vor Ablauf. Ändert sich Ihr Einkommen deutlich oder ziehen Personen aus, müssen Sie das melden.
Was sich 2027 ändern soll
Die Bundesregierung hat im Sommer 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Wohngeld ab dem 1. Januar 2027 verändern soll. Geplant sind unter anderem Änderungen an der Berechnung und an der Heizkostenkomponente sowie ein Aussetzen der regelmäßigen Anpassung. Ob die Änderungen so kommen, hängt vom Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ab. Laufende Bewilligungen sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums gelten.
Konkrete Beträge nennen wir deshalb bewusst nicht. Maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Den aktuellen Rechenweg bildet der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ab. Ihre Wohngeldbehörde berät Sie ebenfalls kostenlos.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit der Sie eine öffentlich geförderte Wohnung mieten dürfen, oft Sozialwohnung genannt. Diese Wohnungen haben eine begrenzte Miete und dürfen nur an Haushalte mit WBS vergeben werden.
Anspruch hat, wessen Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grenzen hängen von der Haushaltsgröße ab und werden von den Ländern festgelegt, sie unterscheiden sich daher deutlich. Manche Länder und Städte kennen zusätzlich Wohnberechtigungsscheine mit höheren Einkommensgrenzen für Haushalte mit mittlerem Einkommen oder Dringlichkeitsstufen, etwa bei drohender Wohnungslosigkeit.
Der WBS gilt in der Regel ein Jahr und meist nur in dem Land, in dem er ausgestellt wurde. Er garantiert keine Wohnung. Sie müssen sich mit dem WBS selbst bei Wohnungsunternehmen bewerben oder sich bei der Stadt registrieren lassen.
WBS beantragen und Wohnung finden
Den WBS beantragen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Sie brauchen ähnliche Unterlagen wie beim Wohngeld: Ausweis, Meldebescheinigung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und gegebenenfalls Nachweise über Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder besondere Lebenslagen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.
Wohngeld und WBS schließen sich nicht aus. Sie können beides gleichzeitig beantragen und auch in einer Sozialwohnung Wohngeld bekommen.
Geförderte Wohnungen sind in Großstädten knapp. Bewerben Sie sich deshalb bei mehreren Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Mit einem Suchauftrag erfahren Sie sofort von neuen Angeboten. Welche Miete zu Ihrem Einkommen passt, zeigt der Mietbudget-Rechner.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Haushalte mit geringem Einkommen, deren Wohnkosten nicht schon über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung gedeckt sind. Ob und wie viel, hängt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Wohnort ab.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises, in vielen Ländern auch online. Wohngeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Das hängt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe ab. Eine verlässliche Schätzung liefert der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Haushalte, deren Einkommen unter den Grenzen des jeweiligen Bundeslandes liegt. Die Grenzen hängen von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.
Kann ich Wohngeld und WBS gleichzeitig haben?
Ja. Beides schließt sich nicht aus. Auch in einer Sozialwohnung können Sie Wohngeld bekommen.
Wird das Wohngeld 2027 erhöht?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer 2026 ist keine turnusmäßige Erhöhung vorgesehen, sondern eine geänderte Berechnung. Ob es so kommt, entscheiden Bundestag und Bundesrat.
Rechtsgrundlagen: § 1 WoGG (Zweck des Wohngeldes) · § 7 WoGG (Ausschluss vom Wohngeld) · § 27 WoFG (Wohnberechtigungsschein)
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.